Voranmerkung
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß unserer nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Art und Umfang der Leistung
Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte einzuschalten und die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen durch diese zu erbringen.
Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Sinne gilt auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.
§ 2 Widerrufsrecht und Stornierung der Leistung
Sie können Ihre Vertragserklärung kostenfrei innerhalb von 14 Tagen und bis 24h vor dem geplanten Auftragstermin, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Sollten Sie außerhalb der oben genannten Zeitraume, bzw. kürzer als 24 Stunden vor dem geplanten Auftragstermin stornieren, werden 100% des Angebotspreises (Stundenanzahl oder bei Pauschalpreisangeboten),ggf. bestellte Container- oder Hebebühnenkosten ebenfalls zu 100% zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Sollte es bei der Auftragsausführung zu erheblichen Behinderungen durch den Auftraggeber kommen, so dass die vereinbarten Arbeiten nicht zu den Angebotsausführungen durchgeführt werden können, z. B. durch Messie oder Vermieter ggf. Angehörige, so sind die Kosten laut Angebot vollständig zu begleichen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
§ 3 Abnahme der Leistung, Gewährleistung und Haftung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich (innerhalb 24h) nach Leistungserbringung schriftlich (E-Mail oder Fax) begründete Einwände erhebt. Sollte durch den Auftraggeber oder eine berechtigte Person vor Ort eine persönliche Abnahme stattgefunden haben, gilt die Leistung als einwandfrei und ordentlich erbracht. Nachträgliche Mängel der Leistung können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.
Die Ersatzpflicht gilt jedoch nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch die vom Auftragnehmer zur Erbringung der Vertragsleistung eingesetzten Dritten zugefügt wurden und den Auftragnehmer hierbei kein Auswahlverschulden trifft. Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers ist zudem beschränkt durch Deckungsart und –umfang der vom Auftragnehmer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einmaligen Leistungen ist die Ersatzpflicht zusätzlich auf den hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.
Bei durch den Kunden verschuldeter nicht ordentlicher Abnahme, ist die Reklamationsfrist von 24 Stunden nach Reinigungstermin ungültig. Alle an Me.Schnell Dienstleistungen herangetragenen Reklamationen fallen in diesem Fall in den Kulanzbereich.
§ 4 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend.
Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und pro Person. Die Abrechnung erfolgt gemäß des vorgegebenen Mindestaufwandes. Die Abrechnung im Halbstunden-Takt pro angefangener halben Stunde und pro Person.
§ 5 Nachbesserung/Reklamation
Bei ordentlicher Reklamation muss der Auftraggeber PHOYNIX EU IT Dienstleistungen unverzüglich nach erfolgter Reinigung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Reinigungsdatum in schriftlicher Form bei PHOYNIX EU IT Dienstleistungen vorzulegen, bei postalischer Reklamation gilt das Datum des Poststempels. Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind.
Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist einräumen. Versäumt der Auftraggeber diese Fristen gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe §2 Abs.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei ordentlicher Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien akzeptablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation keine zusätzlichen Kosten.
Bei Polster- und Teppichreinigung können Reklamationen auf Fleck- und Geruchsentfernung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Im Schadensfall ist diesbezüglich §2 Abs.2 wirksam.
Sollte es beim Reinigungstermin zu Beanstandungen kommen, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Bild- bzw. Videoaufnahmen der beanstandeten Bereiche zu erstellen. Für den Fall, dass es nach der 24-Stunden-Gewährleistungsfrist zu keiner Reklamation kommt, wird das Bildmaterial automatisch und unwiederbringlich von unserem Server gelöscht.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort nach Rechnungseingang zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Rechnungen aller Art/Monats-Leistungsrechnungen sind bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Darüber hinaus fallen Mahngebühren in Höhe von 5% des jeweiligen Rechnungsbetrags, mindestens aber in Höhe von € 10,00 an.
§ 7 Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.
§ 8 Bonitätsprüfung
Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei einer Leistung auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematikstatistischer Verfahren bei unserem Partner Zyklop Inkasso GmbH, Kreuzweg 54, 47809 Krefeld ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Zyklop Inkasso GmbH, um zu ermitteln, ob die gewünschte Zahlungsoption zur Verfügung steht.
Für die Lieferung und Nutzung von Positivdaten (dies sind Informationen zu Beantragung und Abschluss von Verträgen und deren vereinbarungsgemäßer Abwicklung) ist das Unternehmen gemäß § 4 (2) BDSG zur Einbindung einer Einwilligungsklausel in seine Verträge verpflichtet. Diese Einwilligung unterzeichnet der Konsument mit einer separaten Unterschrift beziehungsweise bestätigt sie bei Internet-Bestellungen durch einen Klick im Rahmen des Anfrageformulars. Nach dieser Unterzeichnung können die Positivdaten an die Auskunftei, mit der eine vertragliche Zusammenarbeit vereinbart wurde, geliefert werden. Eine Ausnahme bilden Kreditinstitute, die ihre Kunden vorab nur über die Einlieferung informieren müssen (Informationsklausel).
§ 9 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist ausschließlich München.
§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.